Parkplatzordnung für die Eschweilerstr. 101/103
Regeln für das Parken auf unserem Privatgelände
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir freuen uns sehr, dass Sie unser Parkangebot nutzen und ggf. auch die Dienstleistungen des Gesundheitszentrums in Anspruch nehmen. Als Kundin / Kunde unserer gewerblichen Mieter ist das Parken für Sie für 120 Minuten kostenfrei. Bitte beachten Sie bei der Benutzung der Parkfläche die im Folgenden beschriebenen Regelungen.
Mit freundlichen Grüßen
das Team der PRANA Immobilienverwaltung GmbH
Parkordnung
Diese Parkordnung gilt auf dem Privatgelände Eschweilerstr. 101 / 103. Mit dem Befahren des Geländes erkennen alle Fahrzeugführer und -halter die nachstehenden Bestimmungen an. Das Gelände ist als Privatgrundstück ausgewiesen; ergänzend gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bitte beachten Sie die vor Ort angebrachten Hinweisschilder und Markierungen.
Die preventionpartners GmbH ist beauftragt, die Interessen der PRANA Immobilienverwaltung zu vertreten.
Parkgebühren
Das Parken auf dem Gelände ist gebührenpflichtig. Die Pauschale für eine Nutzung beträgt 24 € pro Tag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr). Die Tagesparkgebühr wird zu Beginn der Parkzeit fällig. Wenn über den Tageswechsel hinaus geparkt wird, wird eine zweite Tagespauschale fällig.
Alternativ zur Tagespauschale können auch kürzere Parkzeiten über die EasyPark App gebucht werden. Dazu bitte den QR-Code scannen.
Kunden der gewerblichen Mieter parken bis zu 120 Minuten kostenfrei; darüber hinaus gelten die oben genannten Gebühren. Die Kunden nutzen eine Parkscheibe mit dem Firmenlogo des Dienstleisters oder registrieren ihr Kennzeichen an der Anmeldung.
Bitte wählen Sie vor Verlassen des Geländes die entsprechende Zahlungsoption und bewahren gegebenenfalls den Parknachweis auf.
Verhalten auf dem Gelände
Für das ordnungsgemäße Verhalten auf dem Gelände sind die Fahrzeugführer verantwortlich.
Das Parken ist nur auf den markierten Flächen gestattet; angemietete und mit dem Firmennamen gekennzeichnete Parkplätze sind für die Kunden des jeweilgen Mieters freizuhalten. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird eine Fehlnutzungsgebühr in Höhe von 20 € fällig.
Die StVO ist in vollem Umfang anzuwenden. Insbesondere ist die Einbahnstrassenregelung einzuhalten und auf dem Gelände gilt die Höchstgeschwindigkeit von 10 km / h. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird eine Strafe in Höhe von 40 € fällig.
Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns weitere rechtliche und organisatorische Maßnahmen vor. Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die preventionpartners GmbH
Rechnungsstellung
Bei Buchung über die EasyPark APP werden die Abrechnungen direkt über EasyPark erstellt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an EasyPark: 0221 - 260 1899.
Die Tagesparkgebühr in Höhe von 24 € wird von der PRANA Immobilienverwaltung GmbH in Rechnung gestellt.
Bei Abrechnungsfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung der PRANA Immobilienverwaltung GmbH: 0241 435 4400.
Zur schnellen Klärung halten Sie idealerweise Angaben zum Parkvorgang bereit (Datum und Uhrzeit, Kennzeichen, gegebenenfalls Rechnungsnummer). Unsere Buchhaltung prüft gerne sämtliche Rückfragen und unterstützt Sie bei der Ausstellung oder Korrektur elektronischer Rechnungen.
Mahnverfahren und Gebühren
Bitte zahlen Sie die fälligen Parkgebühren fristgerecht, um weitere Kosten zu vermeiden.
Wir weisen vorsoglich darauf hin, dass eine Halterermittlung mit hohem Aufwand und Kosten verbunden ist und wir diese Kosten an Sie weiter berechnen müssen. Dies betrifft auch ggf. notwendige Anwalts- oder Inkassokosten.
